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Bonitätsanleihen bergen hohe Risiken für Kapitalanleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 16. September 2016

Die Niedrig – oder gar Negativzinspolitik vieler deutscher Kreditinstitute lässt viele deutsche Sparer über die Investition in vermeintlich höhere Renditen versprechende Anlageformen nachdenken. Eines der neuesten  Verkaufsrenner auf dem Gebiet des Kapitalmarkts sind dabei so genannte Bonitätsanleihen, quasi eine Mischung aus Anleihe und Wette auf die  Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Schuldners, in der Regel ein Unternehmen oder ein Staat. Geblendet von den hohen Zinsversprechen ihres Bank- oder Finanzberaters haben sich bereits viele deutsche Kleinanleger zum Kauf solcher Bonitätsanleihen verleiten lassen, ohne sich der eigentlichen Risiken dieser Beteiligungsform tatsächlich bewusst zu sein.

Bonitätsanleihen – Kurze Laufzeiten, festgelegte Zinsen und doppeltes Ausfallrisiko

Vermeintlicher Vorteil von Bonitätsanleihen sind deren kurze Laufzeit und der festgelegte Zinssatz. Dieser kann entweder über die gesamte Laufzeit fix ausgestaltet sein oder bei der so genannten Stufenverzinsung sogar nach oben ansteigen. Zum Ende der Laufzeit erfolgt sodann die Rückzahlung von 100 % des ursprünglichen Nennbetrages. Soweit die Theorie.

Der Kauf einer Bonitätsanleihe birgt für Anleger nicht nur vermeintlich aussichtsreiche Renditechancen, sondern auch ein erhöhtes Risiko. Zum einen besteht für Anleger das Risiko, dass die die Bonitätsanleihe ausgebende Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Emittentenrisiko). Zum anderen trägt der Anleger beim Kauf auch das so genannte Bonitätsrisiko, das heißt das Risiko von Änderungen in der Kreditwürdigkeit bis hin zum völligen Ausfall des Kreditnehmers. Verschlechtert sich beispielsweise die Bonität des Referenzschuldners oder tritt ein so genanntes Kreditereignis ein, enden sowohl die Zinszahlungen mit sofortiger Wirkung sowie die Laufzeit der Bonitätsanleihe. Im Falle des vorzeitigen Endes der Laufzeit erfolgt ein anhand des Marktwerts der Verbindlichkeiten ermittelter Bargeldausgleich, dessen Wert deutlich geringer als der ursprüngliche Nennwert ausfallen bzw. schlimmstenfalls sogar bei 0 liegen kann.

Kreditereignisse klar definiert

Bei den in den Emissionsbedingungen klar definierten und mittels eines unabhängigen Gremiums – ISDA (International Swaps and Derivatives Association) festgestellten Kreditereignissen handelt es sich per Definition um bestimmte Vorkommnisse, die die Zahlungsfähigkeit des Referenzschuldners (negativ) beeinflussen. Die bei Bonitätsanleihen typischerweise auftretenden Kreditereignisse sind die Insolvenz des Referenzschuldners, die Nichtzahlung einer (der Höhe nach festgelegten) Verbindlichkeit,  die für die Gläubiger negative Restrukturierung der Schulden sowie die Nichtanerkennung einer Verbindlichkeit (Moratorium).

Tritt ein Kreditereignis ein, löst dies unmittelbar die in den Emissionsbedingungen einer Bonitätsanleihe strukturiert festgelegten Mechanismen (u.a. Einstellung der Zinszahlungen/ Ende der Laufzeit) aus. Für den Anleger löst der Eintritt eines Kreditereignisses vor dem Kauf oftmals nicht berücksichtigte bzw. bekannte finanzielle Einbußen bis hin zum Totalverlust aus.

Finanzaufsicht befürwortet Einschränkung des Verkaufs von Bonitätsanleihen an Privatanleger

Insbesondere aufgrund des nicht unerheblichen Ausfallrisikos plant die Finanzaufsicht BaFin jüngsten Pressemeldungen zufolge eine Einschränkung des Verkaufs von Bonitätsanleihen an Privatanleger. Dass dieses Vorhaben beim Bankenverband nur wenig bis gar kein Entgegenkommen auslösen dürfte, wird deutlich, wenn man sich die Verkaufszahlen betrachtet. Einem Bericht der Onlineausgabe der Ulmer/Neu-Ulmer Südwestpresse vom 27.08.2016 zufolge waren Ende Mai diesen Jahres Bonitätsanleihen im Volumen von fast 7 Mrd. € im Umlauf, was einem Anteil von 10 % des gesamten Zertifikatemarktes entspricht.

Was können geschädigte Anleger von Bonitätsanleihen jetzt tun?

Geschädigten Anlegern von Bonitätsanleihen wird geraten, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und ihre möglicherweise bestehenden Ansprüche individuell fachmännisch prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten und sich individuell über deren bestehenden rechtlichen Ansprüche beraten zu lassen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann